Neuigkeiten
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Liebe Fahrschüler
Unsere Fahrschule bleibt ab dem 11.01.2021 bis auf weiteres geschlossen.
Der Theorieunterricht fällt voraussichtlich bis zum 31.01.2021 aus.
Wir halten euch auf unserer Website auf dem laufenden.
Bleibt GESUND !!!
Euer FAHRSCHULE HORLACHER TEAM |
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Liebe Fahrschüler !
laut heutigem stand 16.12.2020 haben wir folgende Neuigkeiten für Euch:
Seit dem späten Abend liegt die aktualisierte und ab heute, 16.12.2020, geltende Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vor.
Fahrschulen:
Fahrschulen sind nicht von einer Schließung im Sinne des § 1d Corona-VO betroffen und dürfen daher weiterhin geöffnet bleiben. Veranstaltungen zur Prüfung bzw. Prüfungsvorbereitung sind nach § 1b Absatz 2 Corona-VO nicht untersagt, sodass die Durchführung von theoretischem und praktischem Fahrschulunterricht unter Einhaltung der bisher geltenden Hygienevorgaben erlaubt ist. Der Besuch von Fahrschulen ist nach § 1c Absatz 1 Nummer 13 zum Zweck der Prüfung und Prüfungsvorbereitung in der Zeit von 5.00 bis 20.00 Uhr erlaubt, sodass in diesem Zeitfenster theoretischer und praktischer Unterricht in Präsenzform möglich ist. Zur Prüfungsvorbereitung zählen alle theoretischen und praktischen Fahrstunden. Es wird aus infektiologischer Sicht empfohlen, wo möglich den Theorieunterricht online anzubieten.
Weitere Angebote der Fahrschulen sind jedoch untersagt (z.B. ASF-Kurse, FES, Erste-Hilfe-Schulungen).
Der TÜV Süd als Prüforganisation ist nicht von einer Schließung nach § 1d Corona-VO betroffen. Da Veranstaltungen zur Prüfung gemäß § 1b Absatz 2 Corona-VO nicht untersagt sind, dürfen theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfungen weiterhin unter Einhaltung der bisherigen Hygienevorgaben stattfinden. Der Besuch der Prüfstellen zum Zweck der Prüfung ist damit in der Zeit von 5.00 bis 20.00 Uhr erlaubt, in diesem Zeitfenster sind theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfungen sowie Fahrlehrerprüfungen möglich.
BIS BALD
Euer Fahrschule Horlacher Team |
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Liebe Fahrschüler !
Ab dem 01.01.2021 haben wir neue Preise für die theoretische und praktische Prüfung.
Grund hierfür ist die Erhöhung der TÜV-Gebühren gemäß Fahrerlaubnisverordnung.
Den Preisaushang könnt Ihr nach
§ 19 Fahrlehrergesetz bei uns in der Fahrschule einsehen.
Desweiteren möchten wir EUCH darauf hinweisen, dass wir die allgemeinen Preise zum 01.04.2021 erhöhen werden.
Bis Bald
Eure Fahrschule Horlacher |
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Liebe Fahrschüler !
Laut Verkehrsministerium Baden-Württemberg
dürfen Fahrschulen ab 11. Mai 2020 vollumfänglich wieder öffnen !!!
Um den Mindestabstand von 1.5m zu gewährleisten, darf die Kapazität von 13 Fahrschülern im Lehrsaal nicht überschreiten.
Um am Theorieunterricht teilnehmen zu können, müsst Ihr euch BITTE ab 16 Uhr telefonisch im Büro dafür anmelden!
Was die Hygieneanforderungen anbelangt, spricht einiges dafür, dass dieselben Anforderungen wie für Bildungseinrichtungen gemäß § 4 Absatz 3 Nummer 9 CoronaVO gestellt werden. Das bedeutet, dass die Grundsätze des Infektionsschutzes nach § 1 Absatz 2 Satz 1 sowie § 1 Absatz 3 CoronaVO entsprechend gelten würden.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend
Im Fahrzeug dürfen sich nur Fahrlehrer und Fahrschüler befinden; die Mitnahme weiterer Personen ist nicht gestattet
Nach jedem Schüler werden Lenkrad, Schaltung, Blinkerschalter etc. desinfiziert.
BIS BALD
Euer Fahrschule Horlacher Team |
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Unser nächstes ASF Seminar beginnt voraussichtlich am
15.01.2021 um 19:00 Uhr.
Infos telefonisch unter 0711 / 99 500 65
oder über das Büro 0711 / 67 47 111
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Seit 01.05.2014 müssen alle Bewerber der Praktischen Prüfung von den Fahrerlaubnisklassen
AM, A1, A2 und A
neben dem Helm und einer Motorradjacke mit Rückenprotektor,
eine Motorrad-Hose
Motorrad-Stiefel
und Motorrad-Handschuhe tragen.
Wir empfehlen daher schon vor Beginn der praktischen Ausbildung die oben genannte Sicherheitskleidung zu besorgen. |
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